Neu ist, dass Angebote in der Jugendarbeit wieder möglich sind, für Gruppen bis zu 10 Personen und unter Leitung einer beruflichen Mitarbeiterin oder eines beruflichen Mitarbeiters. Die erst vor einer Woche veröffentlichten „Handlungsempfehlungen für die kirchliche und jugendverbandliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ haben wir aktualisiert und Sie finden in der Anlage die neue Fassung, in der die Änderungen markiert sind.