Foto: Ulla Evers

Kirchenkreissynode berät über Rechtsform und Immobilien

06. März 2024

Gemeinsames Planen erfordert intensive Kommunikation

Am 28.02. fand die erste Kirchenkreissynode dieses Jahres im Birger-Forell-Haus statt. 49 Stimmberechtigte und mehrere interessierte Gäste hörten einen Vortrag von Dr. Reiner Mainusch, Jurist und Vizepräsident des Landeskirchenamts zu einer Umstrukturierungsempfehlung:

Die Landeskirche Hannovers prüft zurzeit, wie der Bürokratieabbau in der Kirche vorangetrieben und vor allem umsatzsteuerlichen Herausforderungen begegnet werden kann. Eine Möglichkeit ist das Modell, die Körperschaft öffentlichen Rechts auf regionaler oder Kirchenkreisebene zu verankern. Die Gemeinden bildeten kirchlichen Körperschaften, Pfarrgemeinden mit deutlich weniger rechtlichen Auflagen und Verwaltungsaufwand.

Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Jahresabschlüsse, Haushaltsaufstellungen und Prüfberichte, weniger steuerliche Haftungsrisiken, viele rechtliche Vorschriften müssen nicht mehr erfüllt werden. Ausgleichsregelungen wie Beteiligungsrechte und Vollmachten gewähren den bisherigen Handlungs- und Gestaltungsspielraum, sodass lediglich Verwaltungsaufwand und Haftung in den Ortsgemeinden wegfällt.

Zwei Beispiele: Durch die Aufgabe der selbstständigen Rechtsform geht auch das Eigentum, etwa Immobilen und Ländereien auf die nächsthöhere Ebene über. Eine Zweckbindung von Grund- und Kapitalvermögen sichert der Gemeinde die selbständige Entscheidungshoheit. So wird klar geregelt, dass etwaige Mieteinnahmen der Gemeinde zustehen oder dass die Gemeinde über Veräußerungen entscheiden kann. Da es des Weiteren keinen eigenen Finanzhaushalt mehr gibt, muss, um den Gestaltungsspielraum der Gemeinden zu wahren, ein jährliches Budget zu Eigenverantwortung zugeteilt werden, das dem bisherigen Haushaltsvolumen entspricht. Die Verteilung kann auf der Kirchenkreissynode gestaltet werden. Dies wird Auswirkungen auch auf das Kirchenamt haben.

Derzeit informiert Dr. Mainusch und wirbt dafür, als Kirchenkreis oder Teile des Kirchenkreises diese Änderungen probeweise umzusetzen, befristet und rückholbar. Zwei Kirchenkreise konnten bereits gewonnen werden. Außerdem zeigen ähnliche Umsetzungen in anderen Landeskirchen, etwa in Baden-Baden, dass diese Maßnahme ein erfolgreicher, zukunftsträchtiger Schritt ist. Wie können wir gemeinsam kirchliches Leben in Zukunft gestalten? Wie können wir uns bei geringer werdenden Kapazitäten ergänzen? Eine Möglichkeit ist das Zusammenlegen der Rechtsform, die Reduzierung des Verwaltungsaufwands dabei ein positiver Nebeneffekt.

Pfarrhäuser, Satzung und Personalia standen ebenfalls auf der TO

Mit etwa der Hälfte an Ja-Stimmen und sehr vielen Enthaltungen wurden zwei Anträge angenommen. Den zwei freien Pfarrhäusern in Neudorf-Platendorf und Sassenburg, OT Westerbeck wird der Status „Pfarrhaus“ entzogen. Dies hat zur Folge, dass die finanzielle Unterstützung dieser Häuser durch den Kirchenkreis wegfällt, die Pfarrstellen sind davon unberührt. Die Sanierung eines Pfarrhauses im Gifhorner und angrenzenden Kirchenkreisen hat in den letzten Jahren zwischen 200.000-400.000€ gekostet, wobei größere energetische Maßnahmen noch nicht eingerechnet sind.

Die Pfarrstelle in Sassenburg wird frei und bei dem allgemeinen Personalmangel ist mit einer längeren Vakanz zu rechnen. In Neudorf-Platendorf findet zwar zum 1. August eine Neubesetzung mit Christiane-Barbara Julius statt, die derzeitige Schulpastorin an der BBS Gifhorn benötigt jedoch das Pfarrhaus nicht. Generell kann für Neubesetzungen jederzeit eine adäquate Wohnmöglichkeit auf dem freien Markt angemietet werden. Daher wird den Gemeinden nahegelegt, die beiden sanierungsbedürftigen Häuser zu veräußern, ggf. zu vermieten. Nun ist es an den Gemeinden, zu prüfen, was wirtschaftlich machbar und zukunftsgerichtet sinnvoll ist. Hierbei muss auch in Betracht gezogen werden, dass auch vermietete Immobilien in die Energiebilanz des Kirchenkreises eingerechnet werden, der bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden muss.

Des Weiteren hat sich der Kirchenkreis nun eine Satzung gegeben. Seit etwa einem Jahr arbeitet die Synode an diesem Dokument, welches von der Landeskirche Hannovers auf Grundlage der neuen Kirchenkreisordnung eingefordert wird.

Außerdem wies Superintendentin Sylvia Pfannschmidt darauf hin, dass sie am 30.06.2025 in den Ruhestand geht (Die Verabschiedung ist für den 15.06.2025 geplant). Es ist also an der Zeit, einen Wahlausschuss zu gründen. Dieser setzt sich aus verschiedenen Mitgliedergruppen zusammen. Die zwei Mandate aus der Synode sollen am 13. Juni gewählt werden, hierbei auch der Vorsitzende des Wahlausschusses, der zugleich der Vorsitzende der KKS ist.

Ein weiterer Weggang naht unmittelbar: Pastor Hans-Günther Waubke, langjähriger Synodenvorsitzender verlässt den Kirchenkreis und geht nach Lüneburg. Die Verabschiedung findet am Ostersonntag in Westerbeck um 10.30 Uhr statt. Bei seinem Abschied aus dem Gremium knüpfte er an die Eröffnungsworte dieser Synode an: Es gehe um Leidenschaft, um eine leidenschaftliche Debatte, denn nur mit viel Kommunikation sei Demokratie möglich, die etwas bewirken kann. Und in der Tat, diese Synodensitzung war reich an Wortmeldungen und Diskussionen. Freuen wir uns auf die nächste am 13. Juni in Meine.

Bild 1: Mitglieder des Synodenvorstands und Dr. Mainusch gehen die Tagesordnung durch. (v.l. Anke Brandes, Bettina Quiring, Hans-Günther Waubke, Dr. Rainer Mainusch)

Bild 2: Superintendentin Sylvia Pfannschmidt verabschiedet im Namen aller den langjährigen Synodenvorsitzenden Hans-Günther Waubke.