Gemeinsames Planen erfordert intensive Kommunikation
Am 28.02. fand die erste Kirchenkreissynode dieses Jahres im Birger-Forell-Haus statt. 49 Stimmberechtigte und mehrere interessierte Gäste hörten einen Vortrag von Dr. Reiner Mainusch, Jurist und Vizepräsident des Landeskirchenamts zu einer Umstrukturierungsempfehlung:
Die Landeskirche Hannovers prüft zurzeit, wie der Bürokratieabbau in der Kirche vorangetrieben und vor allem umsatzsteuerlichen Herausforderungen begegnet werden kann. Eine Möglichkeit ist das Modell, die Körperschaft öffentlichen Rechts auf regionaler oder Kirchenkreisebene zu verankern. Die Gemeinden bildeten kirchlichen Körperschaften, Pfarrgemeinden mit deutlich weniger rechtlichen Auflagen und Verwaltungsaufwand.
Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Jahresabschlüsse, Haushaltsaufstellungen und Prüfberichte, weniger steuerliche Haftungsrisiken, viele rechtliche Vorschriften müssen nicht mehr erfüllt werden. Ausgleichsregelungen wie Beteiligungsrechte und Vollmachten gewähren den bisherigen Handlungs- und Gestaltungsspielraum, sodass lediglich Verwaltungsaufwand und Haftung in den Ortsgemeinden wegfällt.
Zwei Beispiele: Durch die Aufgabe der selbstständigen Rechtsform geht auch das Eigentum, etwa Immobilen und Ländereien auf die nächsthöhere Ebene über. Eine Zweckbindung von Grund- und Kapitalvermögen sichert der Gemeinde die selbständige Entscheidungshoheit. So wird klar geregelt, dass etwaige Mieteinnahmen der Gemeinde zustehen oder dass die Gemeinde über Veräußerungen entscheiden kann. Da es des Weiteren keinen eigenen Finanzhaushalt mehr gibt, muss, um den Gestaltungsspielraum der Gemeinden zu wahren, ein jährliches Budget zu Eigenverantwortung zugeteilt werden, das dem bisherigen Haushaltsvolumen entspricht. Die Verteilung kann auf der Kirchenkreissynode gestaltet werden. Dies wird Auswirkungen auch auf das Kirchenamt haben.
Derzeit informiert Dr. Mainusch und wirbt dafür, als Kirchenkreis oder Teile des Kirchenkreises diese Änderungen probeweise umzusetzen, befristet und rückholbar. Zwei Kirchenkreise konnten bereits gewonnen werden. Außerdem zeigen ähnliche Umsetzungen in anderen Landeskirchen, etwa in Baden-Baden, dass diese Maßnahme ein erfolgreicher, zukunftsträchtiger Schritt ist. Wie können wir gemeinsam kirchliches Leben in Zukunft gestalten? Wie können wir uns bei geringer werdenden Kapazitäten ergänzen? Eine Möglichkeit ist das Zusammenlegen der Rechtsform, die Reduzierung des Verwaltungsaufwands dabei ein positiver Nebeneffekt.