Der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Gifhorn hat ein Konzept zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt beschlossen, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist Dieses steht als PDF zum Download zur Verfügung.
Worum geht es dabei?
Alle Formen von Gewalt in den Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises auszuschließen ist das erklärte Ziel des Konzeptes. Das geht nur im achtsamen, sensiblen Umgang miteinander. Das Konzept soll als Präventionsmaxime dienen, um (sexualisierte) Gewalt maßgeblich in den Blick zu nehmen und zu verhindern. Beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende des Kirchenkreises und seiner Gemeinden und Einrichtungen sollen bis Ende 2024 an einer Grundschulung zur Sensibilisierung im Bereich sexualisierter Gewalt teilnehmen. „Die Schulungskonzepte wurden von der hannoverschen Landeskirche entwickelt, unsere Multiplikatorinnen wurden dort geschult“, erläutert Superintendentin Pfannschmidt. Die Termine für die Schulungen sind bereits festgelegt, veröffentlicht und müssen verpflichtend absolviert werden.
Wie geht es weiter?
Alle Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises sind dazu aufgefordert eigene Schutzkonzepte zu erarbeiten und diese bis Sommer 2024 fertigzustellen. Mit der Auseinandersetzung zu Fragen der Prävention sexualisierter Gewalt und der Erstellung eines Schutzkonzeptes wird potenziellen Tätern und Täterinnen der Zugang in diese Bereiche erschwert.
Neue Mitarbeitende werden künftig aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. „Das gilt auch für Ehrenamtliche, die bei uns im kinder- und jugendnahen Bereich arbeiten und deren Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen ermöglicht.“ Alle Mitarbeitenden, auch diejenigen, die bereits in Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises tätig sind, sind verpflichtet, das Schutzkonzept und eine Selbstverpflichtung unterzeichnen. Für Menschen, die lediglich kurzfristig, beispielsweise bei einem Gemeindefest, tätig werden, werde der Kirchenkreis darum bitten, eine Kurzfassung der Selbstverpflichtung zu unterzeichnen.
Meldestellen zum Anzeigen von Verdacht auf sexualisierter Gewalt oder erlebter sexualisierter Gewalt:
Sollte es trotz aller Präventionsbemühungen zu Verdachtsmomenten oder Vorfällen sexualisierter Gewalt kommen, sage der Kirchenkreis Gifhorn Betroffenen zu, dass sie verlässlich geschützt und unterstützt werden. „In solchen Fällen werden wir sensibel und konsequent reagieren, um betroffenen Menschen bestmöglich zu helfen“, versichert Superintendentin Pfannschmidt.
Betroffene können sich jederzeit an eine der unten aufgeführten kirchlichen Stellen wenden, dabei können Sie sich sicher sein, dass ihr Anliegen ernst genommen wird.