Die Kirchen stehen für Gerechtigkeit, Solidarität und Aussöhnung. Das befördern sie mit der Ausübung ihrer Aufgaben auch in der Gesellschaft. Das leben die Kirchen durch ihre Grundlagen aus der Bibel, den Gottesdiensten und der tätigen Nächstenliebe.
Die Höhe der Kirchensteuer berechnet sich prozentual an der Höhe des Einkommens. Den prozentualen Anteil der Kirchensteuern zu setzen, ist Sache der einzelnen Bundesländer. Der deutsche Fiskus beteiligt sich indirekt an der Kirchensteuer, denn die gezahlte Kirchensteuer kann ihrerseits gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wiederum als Sonderausgabe abgezogen werden.
Unterm Strich heißt das, je mehr eine Person verdient, desto mehr Kirchensteuern bezahlt sie. Da ist es sicherlich eine Frage der persönlichen Bewertung, ob ich die Zahlung einer höhere Kirchensteuer als ein Akt von Solidarität verstehe, die staatlich und über die Kirchen geregelt ist oder ich meine gesellschaftliche Solidarität über selbst bestimmte Themen und Werke ausdrücke.
Die Kirchensteuern haben eine jahrhunderte alte Geschichte. Im 19. Jahrhundert war die Säkularisierung des Staates ein Anlass, die Abgaben und das Vermögen der Kirche neu zu regeln. Mit der Weimarer Verfassung im Jahr 1919 wurden die Kirchensteuern im heute gültigen Sinne in der Verfassung installiert. Mit dem Grundgesetz wurde 1949 die Regelung der Kirchensteuer aus der Weimarer Verfassung in Artikel 140 wieder aufgenommen. Die Kirchensteuern haben eine Jahrhunderte alte Geschichte.