Foto: Ulla Evers

Erste Ukrainer in Gifhorn

02. März 2022

Was können wir tun?

Die ersten geflüchteten Menschen aus der Ukraine sind im Landkreis Gifhorn angekommen. Es entstehen viele Fragen, wie damit umzugehen ist und was zu tun ist bei Aufnahme von Ukrainer:innen. Julia Mühlbauer-Busse hat erste Infos zur rechtlichen Lage zusammengestellt, vieles ist jedoch aufgrund der Kürze der Zeit noch unklar.

Es ist anzunehmen, dass ca. 300.000-400.000 Ukrainer nach Deutschland kommen. Sie können Visumsfrei einreisen und sich 90 Tage in Deutschland aufhalten. Sie haben den Status von Vertriebenen, nicht den von Flüchtlingen und sind per se keine Asylbewerber. Asylanträge können sie jedoch stellen und werden dies voraussichtlich auch tun, um schneller eine Arbeitserlaubnis und eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Sofern die Menschen ihren Lebensunterhalt nicht selbt sichern können, ist dies derzeit die einzige Möglichkeit finanzielle Unterstützung zu erhalten!

Es greift der §24 AufenthG, das Gesetzt über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet zum vorübergehenden Schutz von Ausländern.

Die Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen mit Sitz in Braunschweig ist hier bei der Asylantragsstellung der Ansprechpartner, wobei es keine Meldepflicht dort gib.

Die Ausländerbehörde Gifhorn verweist aktuell ausschließlich auf die Meldung in Braunschweig, um nicht nur eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, sondern im Krankheitsfall auch medizinisch betreut zu werden.

Es werde zum Wochenende neue Regelungen erwartet.

KONKRETE HILFE

Foto: Peter Weidemann, Pfarrbriefservice

Koordination Flüchtlingshilfen Kirchenkreis Gifhorn

Julia Mühlbauer-Busse