Kirchensteuern tragen Früchte

Eine Kampagne des Kirchenkreises Gifhorn

 

Durch Kirchensteuern werden wertvolle Projekte für Menschen, Gesellschaft und Umwelt finanziert. Wussten Sie schon, was alles daraus entsteht?

Der Vorstand des Kirchenkreises Gifhorn hat die Initiative angestoßen, die Verwendung von Kirchensteuern sichtbar zu machen. Auch die Einrichtungen im Kirchenkreis tragen dieses Anliegen mit. Ohne Kirchensteuern wäre Vieles nicht möglich.

Interessierten soll Einblick und Transparenz verschafft werden. Das Bewusstsein, wo überall Kirchensteuermittel "drin stecken", soll gestärkt werden.

Fragen und Antworten

Pro Jahr gehen 5 Millionen Kirchensteuerzuweisungsmittel in den Kirchenkreis Gifhorn.

  • 80 % davon in Personal ( Pastoren, Diakone, Sozialarbeiter, Kirchenmusiker, Küster, Sekretärin,  ) und
  • 20 % in den Bau und die Bewirtschaftung und die Sachmittel des Gemeindelebens.
  • Dazu kommen auf Antrag Unterstützungsmittel der Landeskirche bei Bauten, Konzerten oder Freizeiten  und Finanzierung der 4 Schulpastorenstellen und des Vertretungspastors.

Kirchensteuern fördern im KK Gifhorn:

  • 25 Kirchengemeinden mit 26 PastorInnen,
  • 4 SchulpastorInnen,
  • 1 Superintendentin,
  • 12 Diakone,
  • Kreisjugenddienst (KJD),
  • Sozialarbeiter*innen im Diakonischen Werk,
  • Zielgruppenorientierte Bildungsarbeit ( ZOB) und
  • Jugendwerkstatt Gifhorn
  • Flüchtlingsarbeit,
  • eine Fundraiserin,
  • ein Kirchenkreiskantor und
  • viele Mitarbeitende in den Gemeinden beruflich und ehrenamtlich sowie Kirchen und Gemeindehäuser, die Anlaufstelle sind für viele Menschen.
  • 9 Ev.-luth. Kitas und ein Hort. Ein gemeinsames Kirchenamt mit dem Kirchenkreis Wolfsburg-Wittingen

Manches wird ganz aus Kirchensteuermitteln bezahlt. Bei diakonischen Projekten gibt es zusätzliche Kostenträger, die mitfinanzieren, wie der Landkreis oder das Land Niedersachen und andere.

Mit Kirchensteuermitteln werden mit unterstützt:

  • die christl.-muslimische Kita
  • 4 Diakoniestationen mit Tagespflege der gGmbH Harz Heide
  • Jugendhaus Winkel
  • Kaufhaus Aller und das Aller Café

Die Kirchen stehen für Gerechtigkeit, Solidarität und Aussöhnung. Das befördern sie mit der Ausübung ihrer Aufgaben auch in der Gesellschaft. Das leben die Kirchen durch ihre Grundlagen aus der Bibel, den Gottesdiensten und der tätigen Nächstenliebe.

Die Höhe der Kirchensteuer berechnet sich prozentual an der Höhe des Einkommens. Den prozentualen Anteil der Kirchensteuern zu setzen, ist Sache der einzelnen Bundesländer. Der deutsche Fiskus beteiligt sich indirekt an der Kirchensteuer, denn die gezahlte Kirchensteuer kann ihrerseits gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wiederum als Sonderausgabe abgezogen werden.
Unterm Strich heißt das, je mehr eine Person verdient, desto mehr Kirchensteuern bezahlt sie. Da ist es sicherlich eine Frage der persönlichen Bewertung, ob ich die Zahlung einer höhere Kirchensteuer als ein Akt von Solidarität verstehe, die staatlich und über die Kirchen geregelt ist oder ich meine gesellschaftliche Solidarität über selbst bestimmte Themen und Werke ausdrücke.


Die Kirchensteuern haben eine jahrhunderte alte Geschichte. Im 19. Jahrhundert war die Säkularisierung des Staates ein Anlass, die Abgaben und das Vermögen der Kirche neu zu regeln. Mit der Weimarer Verfassung im Jahr 1919 wurden die Kirchensteuern im heute gültigen Sinne in der Verfassung installiert. Mit dem Grundgesetz wurde 1949 die Regelung der Kirchensteuer aus der Weimarer Verfassung in Artikel 140 wieder aufgenommen. Die Kirchensteuern haben eine Jahrhunderte alte Geschichte. 

... und versinkt nicht in Verwaltungsabläufen?


Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Die Verwendung von Kirchensteuermitteln der Landeskirche Hannovers ist hier grafisch dargestellt!

Selbstverständlich können Sie ein Hilfswerk oder andere sinnvolle Projekte unterstützen. Das ist wichtig! Mit Ihrer Kirchensteuer nutzen Sie verlässliche Strukturen auch in der Weitergabe des Geldes. Das Geld kommt dort an, wo es gebraucht wird. Die Projekte der Kirchen sind über viele Jahre bekannt. Die Mitarbeitenden vor Ort wissen, wie Geldmittel zielgerichtet eingesetzt werden können.

Wer Mitglied der Kirche ist, zahlt abhängig von seinem Gehalt Kirchensteuer. Es gibt viele, die als Familienmitglieder oder weil ihr Einkommen gering ist, keine Kirchensteuer bezahlen. Die kirchliche Trauung hängt also nicht an der Kirchensteuer. Wer Kirchenmitglied ist, kann auch getraut werden, egal, ob er /sie Kirchensteuer zahlt oder nicht.

Wenn eine/r der  beiden Partner.innen in der Kirche ist, kann sich das Paar kirchlich trauen lassen, auch wenn der/die andere nicht in der Kirche ist.

Kirchliche Kindergärten, Beratungsstellen, Notfallseelsorge, Freizeiten und vieles mehr kann jede:r nutzen und in Anspruch nehmen. Da wird nicht nach der Kirchensteuer gefragt und auch nicht nach der Kirchenmitgliedschaft. Bedenken Sie aber, dass diese Angebote nur erhalten werden können, wenn sie finanziell durch Spenden und Kirchensteuer unterstützt werden.