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Foto: Gerhard Giebener / pixelio.de

 

Kirchenkreissynode

Der Begriff Synode stammt aus der griechischen Sprache und bedeutet Versammlung oder auch Treffen. Die Synode ist eines der drei Leitungsorgane der Evangelische Kirche, es gibt sie auf den verschiedenen strukturellen Ebenen, daher heißt sie hier Kirchenkreissynode. Gewählte Laien und Geistliche beraten und beschließen als Vertreter ihrer Gemeinden parlamentarisch richtungsweisende Entscheidungen im Kirchenkreis.

Gemeinsames Planen erfordert intensive Kommunikation

Am 28.02. fand die erste Kirchenkreissynode dieses Jahres im Birger-Forell-Haus statt. 49 Stimmberechtigte und mehrere interessierte Gäste hörten einen Vortrag von Dr. Reiner Mainusch, Jurist und Vizepräsident des Landeskirchenamts zu einer Umstrukturierungsempfehlung:

Die Landeskirche Hannovers prüft zurzeit, wie der Bürokratieabbau in der Kirche vorangetrieben und vor allem umsatzsteuerlichen Herausforderungen begegnet werden kann. Eine Möglichkeit ist das Modell, die Körperschaft öffentlichen Rechts auf regionaler oder Kirchenkreisebene zu verankern. Die Gemeinden bildeten kirchlichen Körperschaften, Pfarrgemeinden mit deutlich weniger rechtlichen Auflagen und Verwaltungsaufwand.

Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Jahresabschlüsse, Haushaltsaufstellungen und Prüfberichte, weniger steuerliche Haftungsrisiken, viele rechtliche Vorschriften müssen nicht mehr erfüllt werden. Ausgleichsregelungen wie Beteiligungsrechte und Vollmachten gewähren den bisherigen Handlungs- und Gestaltungsspielraum, sodass lediglich Verwaltungsaufwand und Haftung in den Ortsgemeinden wegfällt.

Zwei Beispiele: Durch die Aufgabe der selbstständigen Rechtsform geht auch das Eigentum, etwa Immobilen und Ländereien auf die nächsthöhere Ebene über. Eine Zweckbindung von Grund- und Kapitalvermögen sichert der Gemeinde die selbständige Entscheidungshoheit. So wird klar geregelt, dass etwaige Mieteinnahmen der Gemeinde zustehen oder dass die Gemeinde über Veräußerungen entscheiden kann. Da es des Weiteren keinen eigenen Finanzhaushalt mehr gibt, muss, um den Gestaltungsspielraum der Gemeinden zu wahren, ein jährliches Budget zu Eigenverantwortung zugeteilt werden, das dem bisherigen Haushaltsvolumen entspricht. Die Verteilung kann auf der Kirchenkreissynode gestaltet werden. Dies wird Auswirkungen auch auf das Kirchenamt haben.

Derzeit informiert Dr. Mainusch und wirbt dafür, als Kirchenkreis oder Teile des Kirchenkreises diese Änderungen probeweise umzusetzen, befristet und rückholbar. Zwei Kirchenkreise konnten bereits gewonnen werden. Außerdem zeigen ähnliche Umsetzungen in anderen Landeskirchen, etwa in Baden-Baden, dass diese Maßnahme ein erfolgreicher, zukunftsträchtiger Schritt ist. Wie können wir gemeinsam kirchliches Leben in Zukunft gestalten? Wie können wir uns bei geringer werdenden Kapazitäten ergänzen? Eine Möglichkeit ist das Zusammenlegen der Rechtsform, die Reduzierung des Verwaltungsaufwands dabei ein positiver Nebeneffekt.

Auf der Tagesordnung standen noch weitere Themen: Mit etwa der Hälfte an Ja-Stimmen und sehr vielen Enthaltungen wurden zwei Anträge angenommen. Den zwei freien Pfarrhäusern in Neudorf-Platendorf und Sassenburg, OT Westerbeck wird der Status „Pfarrhaus“ entzogen. Dies hat zur Folge, dass die finanzielle Unterstützung dieser Häuser durch den Kirchenkreis wegfällt, die Pfarrstellen sind davon unberührt. Die Sanierung eines Pfarrhauses im Gifhorner und angrenzenden Kirchenkreisen hat in den letzten Jahren zwischen 200.000-400.000€ gekostet, wobei größere energetische Maßnahmen noch nicht eingerechnet sind.

Die Pfarrstelle in Sassenburg wird frei und bei dem allgemeinen Personalmangel ist mit einer längeren Vakanz zu rechnen. In Neudorf-Platendorf findet zwar zum 1. August eine Neubesetzung mit Christiane-Barbara Julius statt, die derzeitige Schulpastorin an der BBS Gifhorn benötigt jedoch das Pfarrhaus nicht. Generell kann für Neubesetzungen jederzeit eine adäquate Wohnmöglichkeit auf dem freien Markt angemietet werden. Daher wird den Gemeinden nahegelegt, die beiden sanierungsbedürftigen Häuser zu veräußern, ggf. zu vermieten. Nun ist es an den Gemeinden, zu prüfen, was wirtschaftlich machbar und zukunftsgerichtet sinnvoll ist. Hierbei muss auch in Betracht gezogen werden, dass auch vermietete Immobilien in die Energiebilanz des Kirchenkreises eingerechnet werden, der bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden muss.

Des Weiteren hat sich der Kirchenkreis nun eine Satzung gegeben. Seit etwa einem Jahr arbeitet die Synode an diesem Dokument, welches von der Landeskirche Hannovers auf Grundlage der neuen Kirchenkreisordnung eingefordert wird.

Außerdem wies Superintendentin Sylvia Pfannschmidt darauf hin, dass sie am 30.06.2025 in den Ruhestand geht (Die Verabschiedung ist für den 15.06.2025 geplant). Es ist also an der Zeit, einen Wahlausschuss zu gründen. Dieser setzt sich aus verschiedenen Mitgliedergruppen zusammen. Die zwei Mandate aus der Synode sollen am 13. Juni gewählt werden, hierbei auch der Vorsitzende des Wahlausschusses, der zugleich der Vorsitzende der KKS ist.

Ein weiterer Weggang naht unmittelbar: Pastor Hans-Günther Waubke, langjähriger Synodenvorsitzender verlässt den Kirchenkreis und geht nach Lüneburg. Die Verabschiedung findet am Ostersonntag in Westerbeck um 10.30 Uhr statt. Bei seinem Abschied aus dem Gremium knüpfte er an die Eröffnungsworte dieser Synode an: Es gehe um Leidenschaft, um eine leidenschaftliche Debatte, denn nur mit viel Kommunikation sei Demokratie möglich, die etwas bewirken kann. Und in der Tat, diese Synodensitzung war reich an Wortmeldungen und Diskussionen.

In der Versammlung der Kirchenkreissynode am 14.12.2023 ging es inhaltlich um den Rückblick auf die Entwicklungen im Kirchenkreis und anschließend um die Themen für das kommende Jahr. Superintendentin Sylvia Pfannschmidt präsentierte im Zuge dessen Schwerpunkten des Kirchenkreises aus dem Jahr 2023 und anschließend Inhalte für das kommende Jahr 2024. Hierbei standen unter anderem die Verabschiedung eines Schutzkonzeptes, ein Klimakonzept sowie die Einrichtung eines kirchlichen Schengen-Raumes auf der Tagesordnung. Weiter Informationen dazu finden Sie nachfolgend im Auszug des Ephoralberichts.

 

Ephoralbericht 14.12.2023  

Rückblick 2023

  1. Alle leitendenden Haupt- und Ehrenamtlichen in den Gemeinden und Einrichtungen und alle, die eingesetzt werden im Bereich der Arbeit mit Kinder- Jugendlichen und Schutzbefohlenen und diejenigen, die Kontakt mit dieser Personengruppe haben, müssen eine Schulung machen.Schutzkonzept Prävention gegen sexualisierter Gewalt liegt vor. Das Gemeinsam wollen wir im Kirchenkreis sensibel werden für das Thema, an der Haltung arbeiten, Haltung zeigen sowie Schutzraum sein. Die jüngsten medialen Diskussionen im Zusammenhang des Rücktritts von Annette Kurschus zeigen einmal mehr, wie wichtig ein eingeübtes Schutzkonzept ist.
  2. Das Hospizhaus in Gifhorn ist seit einem Jahr in Betrieb. Und seit Anfang Januar versieht Pastor Julius seinen Dienst als Seelsorger im Hospizhaus. Diese Zusammenarbeit ist sehr erfolgreich. Er ist das Gesicht der ev. Kirche im Hospizhaus. Er begleitet die Gäste, ihre Angehörige, aber auch die Mitarbeitenden. Er ist Netzwerker in der hospizlichen- und palliativen Arbeit in Gifhorn.
  3. Seit 1.September hat der Gemeindemanager Cristof Stahnke seinen Dienst im Kirchengemeindeverband Okeraue angetreten. Die Region sammelt jetzt Erfahrungen, wie die Geschäftsführung durch eine betriebswirtschaftlich ausgebildete Person entlastend sein kann für die leitenden Haupt- und Ehrenamtlichen im Kirchengemeindeverband. Die Hoffnung ist groß, dass dieses Model auch in anderen Regionen umgesetzt werden kann.

Auch wenn die Suche der Kandidaten und Kandidatinnen für die KV-Wahl in den meisten Kirchengemeinden erfolgreich war, wird die Zahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen insgesamt sinken. Die Leitungsaufgaben nehmen gefühlt eher zu. Da kann die professionelle Verwaltungsunterstützung durch einen Gemeindemanager Entlastung sein, aber auch eine Aufgabenverteilung in der Region und die Mitwirkung von Ehrenamtlichen, die in die Ausschüssen dazu berufen werden. Der Dank gilt allen, die sich intensiv um Kandidat:innen bemüht haben, so dass Wahlaufsätze zu Stande gekommen sind. Zudem gilt der Dank allen, die sich der Wahl im nächsten Jahr stellen.

Im Frühjahr 2025 konstituieren sich die Kirchenkreissynode und ihre Gremien neu.

Nach dem kurzen Rückblick nun der Blick in die Zukunft 2024:

  1. Wie kann der Verwaltungsaufwand minimiert werden? Dazu macht sich die Landeskirche zurzeit Gedanken. Sie prüft ein Modell, das die badische Kirche bereits umgesetzt hat: Die Umwandlung der Kirchengemeinden zu Körperschaften Kirchlichen Rechtes. Gedacht ist, dass Körperschaften öffentlichen Rechtes auf regionaler oder auf Kirchenkreisebene verortet werden. Vorteile sind die Reduktion von Haushaltsabschlüssen, Verminderung der Steuerlichen Haftungsrisiken (Umsatzsteuer), Konzentration auf die inhaltliche Arbeit. Mitarbeitende könnten unkompliziert in mehreren Gemeinden arbeiten, die einzelnen Kirchengemeinden mit ihren Namen bleiben bei diesem Modell erhalten.

Die Landessynode hat beschlossen, dass im nächsten Jahr ein Erprobungsgesetz durch ein Beteiligungsverfahren vorbereitet werden soll. Die Vorstellung dieses Modells erfolgt in der nächsten KKS im Februar.

  1. Der Klimawandel  bleibt eine Herausforderung auch für unseren Kirchenkreis. Angedacht ist die Stelle eines Klimaschutzmanagers. Es findet dazu im Januar ein Workshop statt. Der Kirchenkreis muss bis Ende 2024 ein Klimaschutzkonzept erarbeiten. Die Landessynode hat beschlossen bis 2035 zu 80% klimaneutral zu werden und bis 2045 zu 100%. Hierfür braucht es professionelle Begleitung. Zudem werden Ehrenamtliche benötigt, die mit ihrem Wissen und ihrem Engagement vor Ort an der Umsetzung mitwirken.
    An dieser Stelle möchte ich noch einmal an das grüne Datenkonto erinnern.
  2. Die Stellenbesetzung mit Hauptamtlichen wird in Zukunft eine noch größere Herausforderung. In diesem Jahr gab es bei den Pastor:innen und Diakon:innen einige Stellenwechsel. Welche Auswirkungen dies auf den Stellenplan hat, muss bei der jeweiligen Stellenausschreibung in den Regionen bedacht werden. Wir müssen uns auf Vakanzen einstellen, die durch Springerpastor:innen und Gastdienstler versorgt werden.
  3. Die Struktur- und Bauleitplanung hat eine Priorisierung der Pfarrhäuser durchgeführt. Die Energiegutachten werden zurzeit durchgeführt und fließen in die Priorisierung mit ein. Der Vorteil ist, dass im Besetzungsfalle passgenau eine Pfarrdienstwohnung oder Pfarrhaus angemietet werden kann.
  4. Kirche im Wandel: klein aber oho Liebe Kirchenkreissynodale, warum sind Sie in der Kirchengemeinde oder im Kirchenkreis aktiv? Was treibt Sie an? Was ist Ihr ganz persönliches Why? „Die Erfahrung der Liebe Gottes weitergeben, Sinnsuche ermöglichen, Reich Gottes bauen, die Begegnung mit Jesus ermöglichen“[…]. Das waren einige Antworten, die die Hauptberuflichen auf der Kirchenkreisklausurtagung in der Woltersburger Mühle gegeben haben. Es war schön zu erleben, wie ähnlich doch die Motivation ist. Erst dann folgte die Frage nach dem Was und dem Wie. Welche Bedarfe gibt es in den Gemeinden und in der Gesellschaft, welche Ressourcen und Chancen haben wir, um auch in Zukunft Kirche zu gestalten?

In den nächsten Monaten werden die Hauptamtlichen auf die Regionen des Kirchenkreises schauen, Profile und Stärken der Regionen mit ihren Gemeinden und Einrichtungen sichten, die vorhandene regionale Zusammenarbeit wahrnehmen und Veränderungen ausloten. Gedacht ist, dass die Synode, wie auch die neuen Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen, in diesen Prozess der Kirchenentwicklung mit hineingenommen werden, um den Kirchenkreis zukunftsorientiert aufzustellen.

Es geht um die Entwicklung eines kirchlichen Schengen-Raumes. „Reisen hinüber und herüber sind ohne Pass möglich, ohne argwöhnisches Nachfragen und ohne aufwändige Genehmigungen. Wir sind dann Kirchengemeinde, die sich nicht länger durch energisch verteidigte Grenzen definiert“, sondern durch ihr Profil, ihre eigene Kultur sowie ihr Programm (H-H. Pompe, M. Herbst, Vertrauen und Verantworten, S.68). Hauptsache ist doch, dass Menschen im Kirchenkreis auf eine Gemeinde, eine Gemeinschaft oder ein Angebot stoßen, das zu ihnen passt und dass Beziehung ermöglicht.

Wir sind Kirche- vor Ort, in der Region und im Kirchenkreis. Nur gemeinsam können wir unserem Auftrag nach Kommunikation des Evangeliums nachkommen. One fits for all - das passt nicht mehr. Es braucht Vielfalt, um Menschen in den unterschiedlichsten Milieus anzusprechen. Keine Gemeinde, auch keine Region, kann alles für alle abdecken. Im kirchlichen Schengen-Raum konzentrieren wir unsere Kräfte, bieten Vielfalt, üben Zusammenarbeit ein, zeigen unser Profil selbstbewusst, leben ökumenische Nachbarschaft und müssen nicht mehr alles alleine tun. 
Diese Vision von Kirche reagiert auch auf die Tendenz, dass Kirche kleiner wird. Die neueste Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung stellt die Minderheitensituation der Kirchen fest, zahlenmäßig und auch im Hinblick auf kirchliche Religiosität. Das stimmt traurig, sind doch der Glaube und die Gemeinschaft in der Kirche eine Kraftquelle. Folgende Erkenntnisse aus der Studie machen dennoch Mut:

  1. In der Kindererziehung hat Religion auch für Menschen, die nicht kirchlich-religiös sind, eine praktische Lebensrelevanz. Hier kann man ansetzten: In der Bildung, in den Kitas und Schulen, im Konfer und in der Jugendarbeit. Hier müssen Investitionen erfolgen.
  2. Die Relevanz zeigt sich auch der Begleitung bei schwierigen Lebenssituationen. Im diakonischen Bereich, in der Beratung, in der Seelsorge ist die Kirche stark.
  3. Auch wenn der agendarische Sonntagsgottesdienst an Bedeutung verliert, haben Kasualgottesdienste eine große Breitenwirkung. Menschen haben eine ungebrochene Sehnsucht danach, bei Lebensübergängen begleitet zu werden, auch wenn sie keine enge Bindung zur Kirche habe. Die Landeskirchen reagieren darauf mit dem Ausbau von Segensbüros und Kasualagenturen, auch im Kirchenkreis Gifhorn gibt es eine Gruppe, die an einem Konzept dazu arbeitet.
  4. Ehrenamtliche in der Kirche engagieren sich deutlich mehr auch in der Zivilgesellschaft als es Konfessionslose tun. Wir sind Salz der Erde - da zeigt es sich wieder. Wir können mit anderen Playern die Gesellschaft mitgestalten.

Kirche wird kleiner. Vertrautes wandelt sich. „Früher war alles besser“. In diese Litanei sollten nicht verfallen werden. Stattdessen können wir gespannt sein auf die Möglichkeiten, Beziehungen zu entfalten, Glauben zu leben, die Gott parat hält. Lassen Sie uns neugierig sein auf Gottes Vision für den Kirchenkreis.

Die Gegenwart ist herausfordernd. Die Zukunft wird es wahrscheinlich noch mehr sein. Kriege und Krisen verunsichern. Menschen reagieren mit Hassparolen und Ausgrenzung.

Es bleibt unsere Aufgabe gegen jede Form von Rassismus und wachsendem Antisemitismus einzutreten. Rechtsextreme Positionen nehmen auch in unserem Landkreis zu. Unser Standort ist an der Seite der jüdischen Mitmenschen, die Angst haben ihren Glauben öffentlich zu zeigen, an der Seite der Geflüchteten, die Kriegen und Gewalt entfliehen, um hier Zuflucht zu finden, an der Seite der Menschen, die hier aufgrund steigender Lebenshaltungskosten von Armut betroffen sind. Da ist unser Standort: an der Seite unseres Herrn und Bruders Jesus Christus. Mutig können wir Christen Stellung beziehen.

„Sei getrost und unverzagt? Lass dir nicht grauen und entsetze dich nicht; denn der Herr dein Gott ist mit dir in allem, was du tun wirst.“ (Jos 1,9).

Gehen Sie so gestärkt in die Weihnachtszeit.

Sylvia Pfannschmidt, Superintendentin im Kirchenkreis Gifhorn

Endlich geschafft. Nach über einem Jahr des Ringens hat die Kirchenkreissynode gestern die Planungszahlen und -konzepte für den Zeitraum 2023-2028 beschlossen. 47 Stimmberechtigte waren in der Mensa des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums in Meine anwesend.

TOP 3

Bevor es zu den in den letzten Monaten so häufig erörterten Plänen geht, wird ein neuer Antrag dem Gremium vorgestellt:

Als finanzielles Großprojekt steht die Modernisierung des Pfarrhauses in Wahrenholz an, vieles ist hier noch aus der Bauphase in den 1970ern. Weil die Pfarrstelle vakant ist, steht das Haus derzeit leer. Neben den üblichen Sanierungs- und Malerarbeiten bei Bewohnerwechsel soll die Gaube an der Nordseite erweitert und dadurch die Bäder im Obergeschoss vergrößert werden. Außerdem ist geplant, alle Sanitäranlagen, die Wasserverrohrung und die Stromleitungen zu erneuern.

Dem/der hoffentlich bald gefundenen neuen Pastor:in soll eine zeitgemäße Wohn- und Arbeitsumgebung geboten werden. Außerdem sind energetische Verbesserungen dringend nötig, wobei Grundlagen für weitere Nachhaltigkeitsmaßnahmen geschaffen werden sollen.

Die Fertigstellung ist bis Herbst 2023 geplant. Die Kosten werden auf 217.000 € geschätzt. Hiervon werden 26.000 € aus der Instandhaltungsrücklage der Pastoren genommen, die verbleibenden 191.000 € müssen anteilig von der Gemeinde und aus der Bauergänzungszulage des Kirchenkreises finanziert werden. Von der Landeskirche Hannovers gibt es dafür keine Zuschüsse.

Pfannschmidt reagiert auf ein Raunen im Plenum: „Das ist eine hohe Summe aber eine attraktive Wohnmöglichkeit ist Grundvoraussetzung für die Besetzung einer Pfarrstelle. Abgesehen davon macht es immer Sinn, in Immobilien zu investieren. Sollte das Haus im Notfall verkauft werden, hat es eine Wertsteigerung erfahren.“ Der Antrag wurde angenommen.

TOP 4

Cathrin Rossmann, Leiterin des Kirchenamtes stellt die neue Finanzsatzung vor, die Bau- und Finanzausschuss detailliert erarbeitet haben. Auch hier gibt es einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Pauschalen und Entscheidungsfreiraum in den Gemeinden. Vor allem betrifft dies die Baugrundzuweisung und die Bauergänzungszulage, wo langfristige Planungen ermöglicht werden sollen und Angleichungen mit dem Nachbarkirchenkreis Wolfsburg-Wittingen vorgenommen wurden. Für den gesamten Planungszeitraum werden die Mitgliederzahlen vom Stichtag 30.06.2021 herangezogen.

Hierbei können zur Berechnung Mitgliedszahlen an Nachbargemeinden übertragen werden. Dadurch sollen die Kooperationen in den Regionen gestärkt werden. Denn zukünftig müssen die Gemeinden in einer Region gemeinsam prüfen, wo es sinnvoll ist, zu investieren, Gebäude gemeinsam nutzen und wo man sich ggf. von Gebäudebestand trennen muss oder durch Vermietung Einnahmen von Dritten generieren kann.

Darüber hinaus wurden die Anlagen der Finanzsatzung aktualisiert. So fallen etwa aufgrund der Streichung der Fundraisingstelle die Zuweisungen in diesem Bereich weg.

TOP 5

Besonders intensiv wurde in den vergangenen Monaten das Thema Personalplanung diskutiert. Da es weniger Gelder aus Hannover geben wird, muss der Kirchenkreis im Zeitraum 2023-28 Einsparungen in der Größenordnung vornehmen, dass es auch den Personalbereich betrifft. Hierbei gibt der Kirchenkreis lediglich eine auf Basis der Mitgliederzahlen zur Verfügung gestellte Gesamtsumme für jede der fünf Regionen vor. Die Ausgestaltung etwa durch Diakon- und Pastorenstellen und deren Wirkungsbereich liegt bei den Akteuren der jeweiligen Region. Hierbei sollen möglichst sozialverträgliche Lösungen gefunden werden, so etwa Stellen von Personen, die in den Ruhestand gehen, nicht wieder zu besetzen. Eine Finanzierung von Personal durch Drittmittel wie Spenden ist jederzeit möglich.

Es muss eine Summe eingespart werden, die umgerechnet die Höhe von zwei Pastorenstellen und 2,87 Diakonenstellen abdeckt. Diese Stellenplanung birgt die Chance, dass die Regionen ihre eigenen Akzente setzen können. Alle Neuerungen sind auf eine autarke Planung als Kooperation in der Region angelegt.

Gleichzeitig wurden Stellen in den Stellenplan mit aufgenommen. Es handelt sich um 25% Hospizarbeit und 25% Diakon:instelle sowie 50% Öffentlichkeitsarbeit und 50% schulnahe Jugendarbeit auf KK Ebene. Teils sind diese bereits als Projektstellen besetzt.

Generell liegt dem Planungszeitraum 2023-28 ein Richtungswechsel zugrunde. Es muss regional gedacht werden, Synergien und Kooperationen ausgebaut werden. Der Kirchenkreis muss sich auf ein Zukunftsszenario einstellen, wo es unabdingbar ist, neue Wege zu gehen, neue Zielgruppen zu erreichen und Arbeitsschwerpunkte zu überdenken.

Grundlage der Planungen sind die Konzepte der zukünftigen Handlungsfelder der ev. Kirche in und um Gifhorn. Das Konzept des Handlungsfeldes Jugendarbeit ist nun ebenfalls fertiggestellt und vorgestellt worden. Alle Konzepte wurden einstimmig angenommen.

Aus Hannover bekommt der Kirchenkreis im nächsten Jahr 5.671.575€ „für alles,“ erklärt die Superintendentin, hier kann und muss der Kirchenkreis frei gestalten. Darüber hinaus finanziert die Landeskirche aus anderen Töpfen konkrete diakonische Projekte und große Bauprojekte anteilig mit, wie die Jugendwerkstatt, das PMG in Meine, die Flüchtlingshilfe u.v.m. Die Landeskirche macht für die genannte Summe eine Vorgabe: Ab 2023 müssen jährlich 2% eingespart werden, sodass die Zuweisung in 2028 nur noch 5.153.915€ beträgt. Zur Absicherung des Gesamtdefizits soll der Jahresüberschuss aus 2020 eingesetzt werden. Durch Corona und Vakanzen hat der Kirchenkreis vor zwei Jahren einen Überschuss von 355.000 € erwirtschaftet.

In der Abstimmung wurden alle Planungsbereiche mit großer Mehrheit angenommen.

Neu auf der Tagesordnung war an diesem Abend nur die Sanierung in Wahrenholz. Denn ansonsten beschäftigen sich einige Arbeitsgruppen und Ausschüsse seit 2015 intensiv mit den Zukunftsplanungen und der Synode wurden die Zahlen erstmals bereits in der Sitzung am 16. März 2021 vorgestellt, seitdem regelmäßig. Es gab es genügend Möglichkeiten der Erörterung, Information, Rückmeldung und Änderung. Daher war der Diskussionsbedarf an diesem Abend gering.  Nur wenige redaktionelle Änderungen wurden noch eingepflegt, ein paar Verständnisfragen gestellt. Dass die große Mehrheit der Synodalen für die Planungen stimmte, zeigt, dass eine annehmbare Lösung vorab mit allen erarbeitet werden konnte.

Abschließend danke Sylvia Pfannschmidt ausdrücklich allen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen für ihre monatelangen Mühen in den Ausschüssen und Gremien, „das war eine enorme und teils kraftzehrende Leistung, diese Zukunftspläne zu erarbeiten.“ Nun geht es an die Umsetzung.

Kirchenkreissynode bespricht Handlungsfelder

Am 14. Juli fand die Kirchenkreissynode statt. Etwa 70 Teilnehmende trafen sich über Zoom, um sich zu informieren, auszutauschen, aber auch um zu diskutieren und abzustimmen.

Hans-Günther Waupke, eröffnete als Vorsitzender die Versammlung, es folgte eine kleine Andacht von Pastor Dirk Schliephake, die den Tenor der Versammlung aufgriff: Lange lag der Fokus in der Gesellschaft auf Leistung und Geld, dabei fiel die ethische Dimension oft hinten runter. Themen wie Nachhaltigkeit und Menschenwürde müssen unbedingt mitgedacht werden, es ist Zeit, Neues zu denken und zu wagen. So ging es auch am Mittwochabend um Zukunftspläne.

Mit dem Thema Nachhaltigkeit soll sich ganz konkret die AG Klimaschutz und Kirche beschäftigen, für die engagierte Personen gesucht werden, die mitarbeiten und mitdenken möchten. Auch im Gebäudemanagement geht es um Energiemanagement und Umweltschutz, von Blühwiesen bis hin zur Erneuerung fossiler Heizungen als Verfügung auf Landesebene. Geklärt wurde ebenfalls die Finanzierung für den Neubau des Pfarrhauses in Groß Schwülper.

Eine weitere Anregung zum Thema Nachhaltigkeit ist, die Unterlagen für Gremiensitzungen – und so auch für die Synode – digital bereitzustellen. Ein Postversand ist weiterhin bei Bedarf auf Anfrage möglich. Das Kirchenamt prüft nun, welche konkreten Tools und Abläufe hier eingesetzt werden können.

In Kleingruppen (in sogenannten breakout-rooms) wurden acht Konzepte zu Handlungsfeldern im Planungszeitraum 2023 bis 2028 besprochen. Konkret handelt es sich um die Bereiche Kirchenmusik und kirchliche Kulturarbeit, Bildungsarbeit, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Diakonie sowie Kirche im Dialog. Außerdem liegen neben dem Bereich Gebäudemanagement und Klimaschutz Konzepte zu Leitung und Verwaltung vor. Auf der Synode konnten die verschiedenen Ausschüsse und Vorbereitungsgruppen nochmal neuen Input mitnehmen. So wurden Pläne für die Zukunft der Kirche erstellt, wobei ein grundlegendes Handlungsfeld (Gottesdienst – Verkündigung - Seelsorge) noch erarbeitet werden muss. Die einzelnen Protokolle der Gruppen gehen in die KKV Klausur, die vom 08. bis 10. Oktober stattfindet. Schlussendlich sind die vorgestellten Konzepte Grundlage für die Finanz- und Stellenplanung und werden nächstes Jahr beschlossen.

Ein weiterer Punkt war der Jahresüberschuss aus 2019, welcher auf vier Bereiche aufgeteilt ist: Ein Teil ist für Bauvorhaben, ein Teil für die Jugendwerkstatt. Über weitere 182.000€ wurde abgestimmt und mehrere Ausschüsse haben übereinstimmend votiert, dass 50% der Summe den Kirchengemeinden zur freien Verfügung steht, aus der anderen Hälfte ein Musikfonds für die Gemeinden geschaffen wird. Hier gab es Überlegungen und Rückfragen in der Synode, ob es nicht sinnvoller ist, die gesamte Summe den Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Doch bezogen auf den musikalischen Bereich wäre die Summe viel zu niedrig für etwa eine Chorleiterstelle in jeder Gemeinde, daher soll das Geld gebündelt werden, damit es etwas bewirken kann. Es ist jetzt möglich, einen Antrag an diesen Fonds für Projekte zu stellen, wobei auch Personalkosten förderbar sind. Gedacht ist stets eine Mischfinanzierung aus dem Musikfonds und Spenden.

SAVE THE DATE: Die nächste Kirchenkreissynode findet am Mittwoch, 08.12.2021 statt. Ob analog oder digital, ist von der Corona-Situation abhängig.

Zum ersten Mal fand die Synode des Kirchenkreises Gifhorn Online statt. Via Zoom waren die Mitglieder zugeschaltet und konnten den Berichten folgen, Fragen stellen und diskutieren. Die Verantwortlichen sind positiv überrascht, wie gut die Konferenz auf diesem Weg durchgeführt werden konnte. Danke allen Mitgliedern und Beteiligten, die sich auf diese mediale Konferenz eingelassen haben!

Schwerpunktthemen waren die Planung der Stiftung ZeitSTIFTEN für ein digitales Schülerpaket, der Sachstand zur Entwicklung des Regionenmanagers, der Ephoralbericht der Superintendentin und der Beschluss des Pfarrhaus Neubaus in Groß Schwülper.

In der Herbstversammlung des Kirchenkreistags ging es finanziell um den Rückblick auf den Kirchenkreis, inhaltlich immer wieder um seine Zukunft. Zunächst wurde der Jahresabschluss 2018 des Kirchenkreises und die Gewinnverwendung vorgestellt. Der Gewinn des Kirchenkreises Gifhorn beträgt im Jahr 2018 90.000 €. Dieser Betrag füllt ein Minus der Jugendwerkstatt Gifhorn von 5800 €. Der verbleibende Rest wird an die Kirchengemeinden verteilt. Das bedeutet, die Gemeinden bekommen pro Gemeindeglied 1,46 €.

206.000 € Sonderzuweisung von der Landeskirche Hannovers an den Kirchenkreis Gifhorn werden als Sonderrücklage (Strukturentwicklungsfonds) zurückgelegt. Diese Rücklage soll zukunftsträchtige Strukturentwicklungen im Kirchenkreis fördern. 

Ein weiterer Punkt ist die Versorgung der Gemeindehäuser mit WLAN. Der Kirchenkreis stellt 80.000 € zur Verfügung, damit die Kirchengemeinden ihre Gemeindehäuser mit WLAN ausbauen können. Dabei wird die Einrichtung des WLAN finanziert mit einem 80% Zuschuss vonseiten des Kirchenkreises und 20% Eigenanteil der Gemeinden. 

Der Bericht der Superintendentin Sylvia Pfannschmidt begann mit der Information, dass der Kirchenkreistag ab dem 1.1.2020 „Kirchenkreissynode“ heißt. Sie berichtete über die Arbeit des Kirchenkreisvorstands unter der Überschrift: Bestandsaufnahme und Neuaufbruch. Der KKV hat sich in seiner Klausur mit der Frage beschäftigt, wie mit dem Abwärtstrend der Mitgliedschaft in der Kirche umzugehen ist. Welche Impulse kann der KKV setzen? Er möchte tragfähige Strukturen aufbauen und den Kirchenkreis sichtbarer machen. Den Aufbau tragfähiger Strukturen sieht er in der Initialisierung von Gemeindemanagern, die auf Regionenebene haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kirchengemeinden unterstützen. Es soll eine Stelle sein, die eine Schnittstelle zwischen Gemeinde und Kirchenamt ist.

Geplant ist eine Projektstelle im Kirchenkreis Gifhorn. Dafür werden zwei Regionen gesucht (Stadt – Land). Ziel ist, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen – für das Haupt- und Ehrenamt. 

Die Sichtbarkeit der Kirche zu erhöhen ist verbunden mit einer professionellen Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit. Der KK sollte sich gesellschaftspolitisch einmischen. Der Kirchenkreis steht für die Würde des Menschen und sollte sich gegen die rechten und völkischen Tendenzen in unserer Gesellschaft stellen. Den vollständigen Bericht finden Sie hier!

Hartmut Schmidt stellt ZEIT:STIFTEN vor. Er wirbt bei den KG, Beträge aus den Diakoniekassen zu spenden. Entweder einen bestimmten jährlichen Betrag oder einen prozentualen Anteil. Volker Wagner, Geschäftsführer der Diakoniestationen Harz-Heide, stellte die Arbeit der Diakoniestationen vor und warb, im Anschluss an ZEIT:STIFTEN für das Projekt "Mehr Zeit". Damit wird gebeten, dass die Gemeinden Besuche der ambulanten Pflege unterstützen, damit alten Menschen Zeit für Gespräche ermöglicht werden können.

Der stellvertretende Leiter des Kirchenamtes in Gifhorn, Carsten Smolla, wird zum 20. Dezember aus seinem Amt ausscheiden und die Leitung des Kirchenamtes in Uelzen übernehmen. Er wurde von Superintendentin Sylvia Pfannschmidt und den Mitgliedern des KKT verabschiedet.

 

Der Kirchenkreissynodenvorstand (KKSV)

Der Vorstand der Kirchenkreissynode (Kirchenkreistag): Vorsitzender Pastor Dr. Hans-Günther Waubke, sein Stellvertreter Mark Folgmann, Beisitzerinnen Bettina Quiring und Anke Brandes.

v.l.n.r.: Mark Folgmann, Anke Brandes, Bettina Quiring, Ingrid Wendt, Hans-Günther Waubke

Ausschüsse

Die Kirchenkreissynode hat folgende Ausschüsse:

  • Finanzen
  • Jugend
  • Mission und Ökumene
  • Musik
  • Schule
  • Stellenplanung
  • Umwelt
  • Diakonie
  • Struktur und Bauleitplanung.

Vorsitzender der Kirchenkreissynode

Im Februar 2024 wurde der langjährige Vorsitzende Hans-Günther Waubke aus seinem Amt verabschiedet. Die Funktion ist derzeit vakant.